Bitte melden Sie uns, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihr Unternehmen verlässt.

Mitarbeitende müssen durch den Arbeitgeber von der beruflichen Vorsorge abgemeldet werden, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder die Eintrittsschwelle gemäss Vorsorgeplan nicht mehr erreicht wird. Ebenso ist eine Abmeldung bei einer vorzeitiger Pensionierung nötig.

Bitte melden Sie uns den Austritt über das Online-Portal ProfondConnect. Falls Ihnen Ihre ehemalige Mitarbeiterin, Ihr ehemaliger Mitarbeiter die neue Vorsorgeeinrichtung nicht mitgeteilt hat, müssen Sie sich nicht darum kümmern. Melden Sie uns den Austritt einfach ohne diese Angaben. Wir setzen uns direkt mit der versicherten Person in Verbindung.

Mitarbeitende, die Ihr Unternehmen bis und mit dem 15. Tag eines Monats verlassen, treten per Ende des Vormonats aus der Vorsorge aus. Bei Austritten ab dem 16. Tag eines Monats wird die Vorsorge per Ende des laufenden Monats beendet.